TGA Planungsbüro Ewenz&Weingarten GbR

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Beratung

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Wie läuft eine Energieberatung ab ?

 

Nach den Richtlinien der Vor-Ort-Beratung erfolgt eine Energieberatung in drei Schritten:

 

 

1. Die Untersuchung des Gebäudes

Bei der Untersuchung des Gebäudes nimmt der Berater den energietechnischen Ist-Zustand des Gebäudes und der Heizungsanlage auf. Dadurch kann er Schwachstellen erkennen. Zu den aufgenommenen Daten gehören:

 

 

Grunddaten:

  • Ort, Haustyp, Baujahr
  • Zahl der Wohneinheiten

  • Beheizbare Wohnflächen
  • Wesentliche wärmetechnische Investitionen, die bisher getätigt wurden

Angaben zur Gebäudehülle:

  • Beschreibung des allgemeinen und wärmetechnischen Zustandes der Fenster und Außentüren (Alter, Rahmen, Dichtigkeit) sowie der Außenwände, der Kellerdecke, des Fußbodens, der obersten Geschossdecke und des Daches
  • Erfassung und Ausweisung der Wärmebrücken, zum Beispiel Balkonplatten, Vordächer, Stürze, Ringanker, Stirnseiten von Decken und Fußböden, Fensterbänke, Glasbausteine, Rollladenkästen, Heizkörpernischen oder Dachbodenluken.

Angaben zur Lüftung

  • Erfassung und Ausweisung der unkontrollierten Lüftungswärmeverluste, zum Beispiel durch undichte Fenster, Türen, Rollladenkästen, ausgebautes Dach oder  bei Verbrennungsluftversorgung für Kachel- und Kaminöfen aus beheizten Räumen.
  • Beschreibung des Heiz- und Lüftungsverhaltens (Gewohnheiten) der Bewohner

Angaben zum Heizsystem

  • Ausweisung der zu beheizenden Gebäudefläche und des Gebäudevolumens
  • Beschreibung des Zustandes der bestehenden Heizungsanlage und des Heizsystems mit seinen Schwachstellen, den Daten des letzten Schornsteinfegerprotokolls mit den Angaben zu Typ, Baujahr, Nennleistung, Nutzungsgrad, Brennstoffart, Außentemperaturregelung, Nachtabsenkung, Thermostatventile oder Dämmung. 

 

 

 

 

 

 

 

Angaben zur Warmwasserbereitung

  • Beschreibung der Art der Warmwasserbereitung,
    mit dem Zustand und der Größe des Warmwasserspeichers
    und des bestehenden Warmwasserversorgungssystems
    inklusiv seiner Schwachstellen, etwa ganztägige Zirkulation.

 

2. Beratungsbericht mit Vorschlägen für Energiesparmaßnahmen

 

Die Daten der Gebäudeuntersuchung werden vom Computer ausgewertet und in einem Beratungsbericht festgehalten. Die wichtigsten Ergebnisse werden in einem verständlichen Text zusammengefasst, unterstützt von graphischen Darstellungen.

 

Der Beratungsbericht muss eine Gegenüberstellung des Ist-Zustands von Gebäude und Heizungsanlage mit dem Zustand enthalten, wie er sich nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen ergeben würde.

 

  • Vorschläge zur energetischen Verbesserung der Gebäudehülle, zur Minderung der
    Lüftungswärmeverluste, zu Verbesserungen am Heizungssystem und der Warm-
    wasserbereitung. Die Vorschläge sind als Einzelmaßnahmen sowie als sinnvolle
    Maßnahmenpakete darzustellen und zu bewerten. In begründeten Fällen sind
    Alternativen aufzuzeigen. In jedem Fall ist mindestens der Stand der Technik zu
    berücksichtigen.
  • Kosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen nach - im Zeitpunkt der Beratung -
    marktüblichen Preisen und gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Eigen-
    leistungen.
  • Der Einsatz erneuerbarer Energien
  • Es sind Wirtschaftlichkeitsberechnungsverfahren zu wählen, die dem Beratungs-
    empfänger anschaulich die Wirtschaftlichkeit der Einzelmaßnahmen und der
    Maßnahmenpakete darlegen und es ihm erlauben, zu einem späteren Zeitpunkt
    die Wirtschaftlichkeit selbständig neu zu beurteilen.

 

3. Persönliches Beratungsgespräch

Im Gespräch erläutert Ihnen der Energieberater, welche Energiesparmaßnahmen notwendig, sinnvoll und ratsam sind. Er gibt Ihnen Hinweise, wie Sie die Vorschläge am besten umsetzen können. Damit Sie die Sanierung kostengünstig durchführen können, werden die in Frage kommenden Förderprogramme besprochen.
 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle





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